Meine Tätigkeitsschwerpunkte konzentrieren sich vorrangig auf die Gebiete des Zivilrechts mit Verkehrsrecht, Familienrecht und Mietrecht.

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst beispielsweise Ehescheidungen und Folgesachen, wie z.B. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinn, etc., Vermögens- auseinandersetzungen und Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung.

Gerade die außergerichtliche Beilegung von Familienangelegenheiten erfordert ein hohes Maß an Vertrauensbildung, Offenheit und Empathie für und zwischen den Streitparteien. Mit meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Feld stehe ich Ihnen und Ihrer Familie gern vermittelnd und schlichtend zur Seite.

Mietrecht

Im Mietrecht reicht meine Tätigkeitsspanne von Kündigungsdurchsetzung des Vermieters und dem Kündigungsschutz des Mieters, Streitigkeiten um die Miethöhe, Betriebs- und Heizkostenabrechnung bis zur Streitschlichtung zwischen den Mietparteien.

Verkehrsrecht

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über alle Bereiche des Zivil-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts sowie des Verwaltungsrechts. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein, wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es oft darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld, Heilkosten und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen.

Sie haben z.B. Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides? Gern prüfe ich den Sachverhalt, berate Sie und kümmere mich um ggf. die Formalitäten eines Einspruches.

Weiterhin befasse ich mich mit der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, beispielsweise Vorwürfen von Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort u.s.w..

Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Straf- und Verkehrsrecht hat, findet in meiner Kanzlei kompetente Beratung und Betreuung.